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Gastenio
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von Gastenio durch Restaurants. Fassung 1.1 vom 2.10.2026.
Vor dem Start anwaltlich prüfen lassen
Dieser Text ist mit Sorgfalt auf das gebaute Produkt zugeschnitten, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Insbesondere Haftung, Verfügbarkeitszusagen und die Auftragsverarbeitung sollten vor dem ersten echten Vertragsschluss geprüft werden.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der D & H Shopping UG (haftungsbeschränkt), Am Gaffelbaum 20, 28779 Bremen (nachfolgend „Gastenio“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Restaurant“) über die Nutzung der Gastenio-Plattform.
- Gastenio richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt nicht zustande.
- Abweichende Bedingungen des Restaurants werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Gastenio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Gastenio stellt dem Restaurant eine Website, digitale Speisekarten und ein Reservierungssystem als Software-as-a-Service zur Verfügung. Die Software wird auf Systemen von Gastenio betrieben; eine Überlassung der Software selbst findet nicht statt.
- Das Restaurant erhält eine Adresse unter
<name>.gastenio.de. Eine eigene Domain kann zusätzlich verbunden werden; ihre Kosten und ihre Inhaberschaft bleiben beim Restaurant. - Die Einrichtung (§ 4) ist eine einmalige Dienstleistung und nicht Teil der laufenden Überlassung.
- Nicht Vertragsgegenstand sind Kassensysteme, Warenwirtschaft, Lieferdienste, Online-Bestellung und Gutscheinverkauf. Gastenio wickelt keine Zahlungen zwischen dem Restaurant und seinen Gästen ab.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf gastenio.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
- Mit Absenden des Bestellformulars und Abschluss des Bezahlvorgangs gibt das Restaurant ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Gastenio in Textform zustande, spätestens mit der Bereitstellung des Zugangs.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmerinnen und Unternehmern geschlossen wird.
§ 4 Einrichtung
- Die Einrichtung umfasst die Übernahme der Speisekarte und vorhandener Inhalte, das Anlegen von Öffnungszeiten, Kapazität und Zugängen sowie, sofern gewünscht, den Umzug einer bestehenden Domain samt Weiterleitungen.
- Die Einrichtung ist Handarbeit und wird nach Vertragsschluss begonnen. Gastenio bemüht sich, sie innerhalb weniger Werktage abzuschließen; eine feste Frist wird nicht zugesagt, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Die Einrichtung setzt die Mitwirkung des Restaurants voraus, insbesondere die Bereitstellung von Speisekarte, Texten, Bildern, Öffnungszeiten und, beim Domainumzug, der erforderlichen Zugangsdaten. Verzögert sich die Mitwirkung, verschiebt sich die Fertigstellung entsprechend.
- Die Website wird erst öffentlich erreichbar, nachdem das Restaurant sie geprüft und freigegeben hat.
§ 5 Preise und Zahlung
- Die laufende Vergütung beträgt 149,00 € netto je Haus und Monat. Für die ersten fünf Häuser auf der Plattform gilt ein dauerhafter Gründungspreis von 99,00 € netto je Monat; ob er gewährt wird, entscheidet sich bei Vertragsschluss und bleibt danach unverändert.
- Die Einrichtung wird einmalig mit 490,00 € netto berechnet, ein individuelles Design, sofern beauftragt, einmalig mit 890,00 € netto.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die erste Rechnung umfasst die Einrichtung, ein etwaiges individuelles Design und den ersten Monat; danach wird monatlich im Voraus abgerechnet.
- Gerät das Restaurant mit einer Zahlung in Verzug, kann Gastenionach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist die Leistung aussetzen. Ein automatisches Abschalten der Website findet nicht statt.
- Gastenio kann die laufende Vergütung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums anpassen. Das Restaurant kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen. Ein zugesagter Gründungspreis bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform. Nach Vertragsende stellt Gastenio dem Restaurant seine Inhalte und Gästedaten auf Anfrage für 30 Tage in einem gängigen Format bereit und löscht sie anschließend.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
- Gastenio betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.
- Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Servicezeiten durchgeführt und, soweit absehbar, vorher angekündigt.
- Ausfälle, die auf Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Gastenio zurückgehen, insbesondere bei Netzbetreibern, Rechenzentren oder der Domain-Verwaltung des Restaurants, hat Gastenio nicht zu vertreten.
§ 8 Pflichten und Verantwortung des Restaurants
- Das Restaurant ist für die Inhalte seiner Website verantwortlich, insbesondere für Preise, Allergen- und Zusatzstoffangaben, Öffnungszeiten und Bildrechte. Diese Angaben sind rechtlich verbindliche Aussagen des Restaurants; Gastenio prüft sie nicht und macht sie sich nicht zu eigen.
- Unterstützen KI-Funktionen das Restaurant, etwa beim Einlesen einer Speisekarte aus Fotos oder PDF einschließlich Preisen, Allergen- und Zusatzstoffangaben, bei Übersetzungen, Gerichtebeschreibungen oder Bildbeschreibungen, sind die Ergebnisse Vorschläge. Sie können fehlerhaft oder unvollständig sein. Sie werden erst durch die Freigabe des Restaurants veröffentlicht; das Restaurant prüft sie vor der Freigabe, und die Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt liegt beim Restaurant.
- Das Restaurant sichert zu, über die erforderlichen Rechte an übermittelten Inhalten zu verfügen, und stellt Gastenio von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Das Restaurant informiert Gastenio unverzüglich, wenn es Anhaltspunkte für einen Missbrauch gibt.
§ 9 Rechte an Inhalten und Daten
- Inhalte, Marke und Gästedaten des Restaurants bleiben beim Restaurant. Gastenio erhält daran nur die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte.
- An der Plattform selbst, einschließlich Software, Gestaltung und Vorlagen, stehen alle Rechte Gastenio zu. Das Restaurant erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.
- Gastenio darf das Restaurant nach vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit Gastenio personenbezogene Daten im Auftrag des Restaurants verarbeitet, insbesondere die Kontaktdaten von Gästen aus Reservierungen, geschieht dies im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Vertragsschluss geschlossen wird.
- Gästedaten werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verarbeitet und nach Ablauf der im Vertrag vereinbarten Aufbewahrungsfrist automatisch gelöscht.
- Für die Verarbeitung der Daten des Restaurants selbst ist Gastenio Verantwortlicher; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Haftung
- Gastenio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Restaurant vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung begrenzt.
- Für den Verlust von Daten haftet Gastenio nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch das Restaurant eingetreten wäre.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Gastenio kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende ändern. Die Änderung wird dem Restaurant in Textform mitgeteilt. Widerspricht es nicht innerhalb der Frist, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht es, kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Gastenio, soweit das Restaurant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.